Hotel "Am KAI 334"
Tauchen Sie ein in das maritime Flair des alten Rostocker Fischereihafens! Zentral gelegen, zwischen der Rostocker City und dem Seebad Warnemünde, erwartet Sie bei uns „Am KAI 334“ eine Kulisse, die Ihren Aufenthalt zu einem eindrucksvollen Erlebnis macht. Überzeugen Sie sich von unserer hanseatischen Gastfreundschaft. Wir freuen uns auf Sie!
Bitte beachten Sie, dass Ihnen in den Schließzeiten kein Lift zur Verfügung steht.
Ausstattung
Anreise
Wir sind gut erreichbar! Auf unserer Webseite Anfahrt finden Sie eine ausführliche Anfahrtsbeschreibung für verschiedene Anreisemöglichkeiten. Unsere Rezeption ist von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr besetzt. Außerhalb unserer persönlichen Erreichbarkeit erhalten Sie Ihren Zimmerschlüssel über einen Zugangs-Code.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AFZ Rostock– Auszug Hotel
II. Hotelaufnahmevertrag
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag" umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Buchenden durch die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH zustande. Die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, auch ohne elektronische Signatur). Vertragspartner sind die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH und der Buchende. Hat der Buchende für einen Dritten gehandelt, der die Kosten des Hotelaufenthalts übernehmen soll, so haftet er der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, solange er der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH nicht die schriftliche Zusage des Dritten beibringt, in der dieser erklärt, die Kosten des Hotelaufenthalts zu übernehmen.
Alle Ansprüche gegen die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern eine Unterbringung in eigenen Räumen nicht möglich ist, ist die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH auch zu einer Unterbringung in adäquaten Räumen in fußläufiger Entfernung zum Betriebsgelände der AFZ GmbH berechtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Buchenden bzw. Zahlungspflichtigen gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH angemessen erhöht.
Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich elektronisch. Hierzu hat der Buchende bzw. Zahlungspflichtige eine E-Mail-Adresse anzugeben. Wünscht der Buchende bzw. Zahlungspflichtige die Zusendung einer Rechnung in Papierform, so wird ihm hierfür eine Pauschale in Höhe von € 5,00 zusätzlich in Rechnung gestellt.
Rechnungen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner bzw. Zahlungspflichtigen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH berechtigt, für die jede Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 2,50 sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, dem Vertragspartner der Nachweis geringerer Kosten bzw. eines geringeren Schadens.
Die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden individualvertraglich in Textform vereinbart.
In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Vertragspartners oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im zuvor genannten Sinne oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Buchenden bzw. Zahlungspflichtigen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung – wie zu vor beschrieben - für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde.
Muss die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ein kostenpflichtiges Inkasso-Verfahren einleiten, kann dem Schuldner eine Pauschale in Höhe von € 22,00 in Rechnung gestellt werden; dem Schuldner steht der Nachweis frei, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden
(Abbestellung/ Stornierung/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (No Show) Ein Rücktritt des Buchenden/Zahlungspflichtigen von dem mit der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH geschlossenen Vertrag ist spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag in Textform gegenüber der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH zu erklären. Geht der Rücktritt rechtzeitig zu, so ist der Buchende/Zahlungspflichtige von allen Verbindlichkeiten frei. Wird die Frist versäumt, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Sofern zwischen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH und dem Buchenden/Zahlungspflichtigen ein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Rücktritt bis dahin erklärt werden, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform gegenüber der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ausgeübt ist.
Bei nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH pauschalieren. Der Buchende/Zahlungspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
Sofern vereinbart wurde, dass der Buchende/Zahlungspflichtige innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Buchende bzw. Zahlungspflichtige auf Rückfrage der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
Wird eine vereinbarte oder gemäß Nr. 3 des Hotelaufnahmevertrages verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, etwa wenn Höhere Gewalt oder andere von der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen etwa zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden, die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH nach Vertragsschluss begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit bzw. das Ansehen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH zuzurechnen ist oder der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei berechtigtem Rücktritt der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbestellung, -übergabe und -rückgabe
Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH grundsätzlich spätestens um 9:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 9:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Vertragspartners werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Der Vertragspartner bzw. der von ihm Untergebrachte sind nicht berechtigt, in der Zeit von Montag bis Samstag nach 21:00 Uhr bis um 7:00 Uhr sowie in der Zeit von Samstag ab 15:00 Uhr bis Montag um 7:00 Uhr Räumlichkeiten der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH außerhalb des Hotels zu betreten.
Für eingebrachte Sachen haftet die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH nicht. Soweit ein Stellplatz auf dem Parkplatz der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH. Für den Ausschluss von gegen die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH gerichteten Schadensersatzansprüchen gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit eigenüblicher Sorgfalt behandelt. Die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH übernimmt den Empfang, die Aufbewahrung und - auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gegen die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Zusätzlich gelten vorrangig:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung des Lodgit Online-Buchungssystems durch Gäste
gültig ab dem 31.07.2024
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Selbstbuchungen über das Lodgit Online-Buchungssystem, welches entweder direkt über die Domain lodgit.com oder über Websites von Beherbergungsbetrieben aufgerufen werden kann, die das System in ihre Website integriert haben.
2. Vertragsverhältnis mit dem Betreiber des Lodgit Online-Buchungssystems
a) Der Anbieter des Lodgit Online-Buchungssystems ist das Unternehmen Lodgit Hotelsoftware GmbH, Barfußgäßchen 12, D-04109 Leipzig. Weitere Daten zum Anbieter: USt-IdentNr. DE180664615, Tel. 0341 / 4206944, Fax: 0341 / 47839020, Geschäftsführer: Herbert Stegfellner, Handelsregister: Amtsgericht Leipzig HRB 30141. Vertretungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder weltweit bestehen nicht.
b) Lodgit gibt Ihnen (dem Gast) die Möglichkeit, (Reise-) Leistungen Dritter über das Lodgit Online-Buchungssystem zu buchen. Lodgit bietet in eigener Verantwortung keinerlei Reiseleistungen an. Durch die Buchung kommt deshalb zwischen dem Gast und Lodgit lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB keine Anwendung finden.
3. Buchung
a) Jede Buchung wird über das Lodgit Online-Buchungssystem als Erklärungsbote in Ihrem Auftrag an den betreffenden Beherbergungsbetrieb weitergegeben.
b) Die Vermittlung durch das Lodgit Online-Buchungssystem ist für den Gast kostenlos. Der Weiterverkauf von über das Lodgit Online-Buchungssystem gebuchten Unterkünfte ist deshalb untersagt. Zudem ist die Weitervermittlung von Kontingenten von Unterkünften an Dritte zu höheren Preisen als den Preisen des Lodgit Online-Buchungssystems unzulässig. Lodgit behält sich vor, Kundenzugänge bei Verstoß zu sperren. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Beherbergungsbetrieb ist nicht zulässig. Der Beherbergungsbetrieb ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere, wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
4. Vertrag und Zahlung
a) Der Vertrag über die jeweilige Leistung kommt während der Buchung unmittelbar zwischen Ihnen und dem von Ihnen ausgesuchten Beherbergungsbetrieb zustande. Den vom Lodgit Online-Buchungssystem bestätigten Preis für Unterkunft und eventuelle Nebenleistungen zahlen Sie direkt an den Beherbergungsbetrieb. Die im Lodgit Online-Buchungssystem ggfs. enthaltenen speziellen Zahlfunktionen wie "PayPal" oder "Moneybookers" leisten den vereinbarten Betrag bzw. die Anzahlung direkt an den Beherbergungsbetrieb, der jeweils eine gesonderte Vereinbarung mit diesen Zahlungsanbietern geschlossen hat. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, insbesondere auch etwaige Ansprüche und Verpflichtungen aus den §§ 651a ff. BGB, bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Buchenden und dem von ihm ausgesuchten Beherbergungsbetrieb.
b) Die Unterkunftsreservierung erfolgt bereits bei der Buchung und ist ohne Buchungsbestätigung gültig. Die Buchungsbestätigung erscheint bereits auf dem Bildschirm und kann ausgedruckt werden. Sie wird dem Kunden zusätzlich per E-Mail übermittelt. Allerdings kann Lodgit wegen technischer Unsicherheiten den Zugang der Bestätigung bei Übermittlung per E-Mail nicht überprüfen. Die Wirksamkeit der Buchung bleibt hiervon unberührt.
5. Buchungszusage
a) Die Buchungszusage wird vom Beherbergungsbetrieb bis zum Tag der Anreise und die darauf folgende ganze Nacht über aufrecht erhalten. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nicht-Anreise kann der Beherbergungsbetrieb die Übernachtungskosten gemäß seinen Stornobedingungen in Rechnung stellen. Die Stornobedingungen sind in den AGB des Beherbergungsbetriebes angegeben, die Ihnen zusammen mit diesen AGB angezeigt werden.
b) Für Paketleistungen und Preise, die an besondere Bedingungen gebunden sind, gelten individuelle Stonierungsbedingungen des Beherbergungsbetriebes; im Paket enthaltene Fremdleistungen (z.B. Eintrittskarten, Musical-Tickets etc.) sind nicht mehr kostenfrei stornierbar.
6. Änderungen und Stornierungen
a) Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen alle Änderungs- und Stornierungswünsche des Kunden direkt an den Beherbergungsbetrieb gerichtet werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Änderung oder Stornierung ist der Zugang der Mitteilung beim betreffenden Beherbergungsbetrieb.
b) Im Falle der rechtzeitigen Stornierung bekommen Sie eine Stornierungsbestätigung vom betreffenden Beherbergungsbetrieb. Bei einer späteren Stornierung nach Ablauf der Stornierungsfrist erhält der Kunde vom Beherbergungsbetrieb eine Mitteilung, ob die Stornierung noch möglich ist. Der Beherbergungsbetrieb entscheidet dann über die Höhe einer Stornogebühr. Bei vorzeitiger Abreise kann der Beherbergungsbetrieb einen etwaigen entstandenen Schaden geltend machen.
7. Klassifizierung und Informationen des Beherbergungsbetriebes
Die international übliche Klassifizierung nach Sternen gibt einen unverbindlichen Hinweis auf den Standard des Beherbergungsbetriebes. Die hier vorgenommene Klassifizierung beruht auf einer Selbsteinschätzung des Beherbergungsbetriebes, die zudem ggf. vom Lodgit Online-Buchungssystem nach einem eigenen Bewertungssystem überprüft wird, sowie auf gesammelten Erfahrungen von Gästen. Auch alle zusätzlichen Informationen und Beschreibungen des Beherbergungsbetriebes beruhen auf Eigenangaben von deren Betreiber.
8. Vertraglich vereinbarte Preise der Mieteinheiten
a) Alle Preise des Lodgit Online-Buchungssystems sind vertraglich vereinbarte Preise der Mieteinheiten, die für alle über das Lodgit Online-Buchungssystem durchgeführten Buchungen gelten.
b) Die Buchung erfolgt zum jeweils aktuellen Tagespreis, der für das gewählte Reisedatum im Lodgit Online-Buchungssystem verfügbar ist. Verfügbare Last-Minute-, Saison- , Wochenend- oder besondere Aktionspreise werden bei der Buchung automatisch berücksichtigt. Die verbindlich angebotenen Preise der Mieteinheiten sind für jede vorgenommene Buchung durch den Beherbergungsbetrieb garantiert.
c) Für die im Lodgit Online-Buchungssystem angebotenen Unterkünfte können unterschiedliche Preiseinheiten zur Anwendung kommen. Diese können pro Mieteinheit pro Nacht bzw. pro Woche berechnet werden und zum Teil auch von der Anzahl der Personen abhängig sein (bspw. bei Ferienwohnungen). Desweiteren können diese Preise teils inklusive einiger Zusatzleistungen sein wie z.B. Frühstück, andererseits können Zusatzleistungen auch extra hinzu gebucht werden. Die Beherbergungsbetriebe sind gesetzlich und gegenüber dem Betreiber des Lodgit Online-Buchungssystem verpflichtet, den jeweiligen Endpreis inkl. Steuern anzeigen zu lassen. Die Preisangaben stammen jedoch ausschließlich vom vermietenden Beherberungsbetrieb. Bei Verstößen bitten wir um Mitteilung. Welche Steuern und sonstigen Abgaben anfallen, richtet sich nach den jeweils lokalen Bestimmungen des Landes, in dem sich der Beherbergungsbetrieben befindet. Bei Beherbergungsbetrieben in Deutschland ist die gesetzliche Mehrwertsteuer stets enthalten.
9. Datenschutz
Die vom Kunden eingegebenen Daten werden vom Lodgit Online-Buchungssystem elektronisch verarbeitet. Diese Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für eine Buchung notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nur dann, wenn dafür die Zustimmung durch den Kunden erteilt wurde. Im Übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten. Das bedeutet, dass Ihre persönlichen Daten in der Regel 60 Tage nach der Übernachtung gelöscht werden. Lodgit wird Ihre Daten nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben oder sonst nutzen. Soweit Informationen zu statistischen Zwecken erfasst und weitergegeben werden, enthalten diese keine persönlichen Daten.
10. Verschiedenes
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Übernahme von Daten in andere Datenträger, auch auszugsweise, oder die Verwendung zu anderen als den hier vorgesehenen Zwecken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Lodgit zulässig.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Leipzig. Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Anderenfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Die Nutzung der Seiten des Lodgit Online-Buchungssystems und deren Inhalte ist nur zur individuellen Abfrage von Unterkunftsbuchungen gestattet. Automatisierte Abfragen sind nicht gestattet. Wir weisen ebenso daraufhin, dass unser Datenmaterial urheberrechtlich geschützt ist und deshalb eine Vervielfältigung (insbesondere durch automatisiertes Auslesen ("Scraping") untersagt ist. Insbesondere untersagt ist die Nutzung unseres Datenmaterials (wie insbesondere Abfrageergebnisse) zum Zwecke der Weitervermittlung.
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Der Beherbergungsbetrieb trägt die Verantwortung dafür, dass seine AGB gegenüber dem Gast nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen. Falls das versehentlich doch der Fall sein sollte, garantiert der Beherbergungsbetrieb die uneingeschränkte Gültigkeit dieser AGB gegenüber dem Gast.
Rücktritt des Kunden
(Abbestellung/ Stornierung/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH (No Show)
Ein Rücktritt des Buchenden/Zahlungspflichtigen von dem mit der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH geschlossenen Vertrag ist spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag in Textform gegenüber der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH zu erklären. Geht der Rücktritt rechtzeitig zu, so ist der Buchende/Zahlungspflichtige von allen Verbindlichkeiten frei. Wird die Frist versäumt, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Sofern zwischen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH und dem Buchenden/Zahlungspflichtigen ein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Rücktritt bis dahin erklärt werden, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform gegenüber der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ausgeübt ist.
Bei nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH pauschalieren. Der Buchende/Zahlungspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.